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Competence centre for
fall prevention
and height safety

Our range of services relating to fall protection extends from anchor points to access technology. You can rely on professional consultation, first-class equipment, regular training and competent instruction provided by our qualified and experienced team of specialists.

Our range of services relating to fall protection extends from anchor points to access technology. You can rely on professional consultation, first-class equipment, regular training and competent instruction provided by our qualified and experienced team of specialists.

Sie lernen in diesem Kurs den sachgerechten Umgang mit Ihrer Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). Mit praktischen Übungen zeigen wir Ihnen die richtige Anwendung aller Komponenten und gemeinsam trainieren wir das richtige Verhalten in Notsituationen.

Datum: 29.04.2022  |   Dauer: 6 – 8 Stunden   |   Ort: bei Ihnen vor Ort oder in unseren Schulungszentren in Hamm, Berlin oder Bergheim  |   Teilnehmer: 4 – 6 Personen je Trainer

Auszug aus der DGUV R 112-198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“

9.2 Unterweisung
„Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sind die Versicherten vor der ersten Benutzung und nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate, zu unterweisen. […]

Darüber hinaus sind nach § 31 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ die Angaben in der Betriebsanweisung im Rahmen von Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln. Diese haben entsprechend der Rahmenbedingungen des DGUV Grundsatz 312-001 „Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von PSA gegen Absturz und Rettungsausrüstungen“ zu erfolgen. […]“

Unterweisungen mit praktischen Übungen können laut DGUV-Grundsatz 312-001 („Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen“) nur von qualifizierten Fachkräften vorgenommen werden.

Bestimmungsmäßige Verwendung
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz sind gemäß § 15, Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz nur bestimmungsgemäß zu benutzen. Grundlage für die bestimmungsgemäße Benutzung der Rettungsrüstung ist die Gebrauchsanleitung des Herstellers und die Betriebsanweisung des Unternehmers.

Zielgruppe

– Nutzende von PSAgA
– Für Personen ohne Vorkenntnisse sowie erfahrene Anwender geeignet

 

Schwerpunkte

– Gesetzliche Grundlagen und Bestimmungen der Berufsgenossenschaften (u.a. DGUV R-112-198 und 112-199)
– Risikobeurteilung
– Auswahl, Pflege und Aufbewahrung der PSAgA
– Bestimmungsgemäße Verwendung der Komponenten (Auffanggurt, Halteseil, Verbindungsmittel, Anschlagpunkte, Höhensicherungsgeräte, Schutzhelm)
– Praxis: bestimmungsgemäße Verwendung der PSAgA und der Rettungsausrüstung
– Einzel- und Gruppenübungen
– Richtiges Steigen und Sichern
– Hängetrauma, Notruf, Erste Hilfe
– Rettungsübungen

 

Leistungen

– Theoretische und praktische Unterweisung durch zertifizierte Trainer gemäß DGUV Grundsatz-312-001
– Teilnehmende erhalten im Anschluss ein persönliches Zertifikat

 

Voraussetzungen

Allgemein:
– PSAgA für die Teilnehmenden (Kann nach Vorabsprache ausgeliehen werden.)
– Ohne gesundheitliche Einschränkungen hinsichtlich der praktischen Übungen
– Ohne Einfluss von Rauschmitteln
Bei Ihnen vor Ort:
– Seminarraum mit Beamer
– Geeignete Struktur für die praktischen Übungen

 

Preise

– In unseren Schulungszentren: 225,- EUR (zzgl. 19% MwSt.) pro Teilnehmenden
– Bei Ihnen vor Ort: 1180,- EUR (zzgl. 19% MwSt.) Tagessatz für bis zu 6 Teilnehmende, zzgl. Anfahrts- und Übernachtungskosten
– Leihgebühr PSAgA: 49,- EUR (zzgl. 19% MwSt.)

 

Kontakt

PCH Technischer Handel
Kompetenzzentrum für Absturzprävention und Höhensicherung
Katja Skole
Tel +49 331 7093-315
Mail k.skole@pch-24.de

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